Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt neue regulatorische Anforderungen an Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in Verkehr bringen, exportieren oder importieren. Dazu zählen unter anderem Holz und Holzprodukte, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Rinder sowie Kautschuk. Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass diese Waren nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen – und dass sie aus legalen Quellen stammen. Die EUDR verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung umfangreicher Sorgfaltspflichten, insbesondere zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette bis zum Ursprung und zur Abgabe einer sogenannten Sorgfaltserklärung vor dem Inverkehrbringen.
Mit dieser offenen Q&A-Session möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Fragen rund um das Thema EUDR an David Pyka vom Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte zu richten.
Sprecher
David Pyka
Berater @ Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Anmeldung zur Veranstaltung
0
Tage0
Stunden0
Minuten0
SekundenBald ist es soweit!
16. Dezember 2025, 10:00 - 11:00 Uhr (MEZ)
Copyright © Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein Sieg, Alle Rechte vorbehalten
Bonner Talweg 17, 53113 Bonn